Seit mehr als 25 Jahren ist Dr. Schurer Fachanwalt für Familienrecht. Er berät und vertritt Sie bei Trennung und Ehescheidung.
Sein zweites freiberufliches Tätigkeitsfeld ist das Erbrecht. Der vorausschauenden Gestaltung der Vorsorge und Vermögensnachfolge gilt seine Leidenschaft. Er begleitet Sie bei der Erstellung Ihrer „Vorsorgemappe“ mit allem was dazu gehört: Lösungen von der Vollmacht bis zur Nachfolgeplanung.
Seine anwaltliche Tätigkeit übt er neben seinem Hauptberuf als Unternehmensjurist aus. Diese wirtschaftsrechtliche und unternehmerische Kompetenz ist auch im Familien- und Erbrecht wertvoll. Er betreut nur eine begrenzte Zahl von Mandanten. Dadurch gewährleistet er eine sehr individuelle, ganzheitliche Beratung mit hoher fachlichen Qualität und direkter Erreichbarkeit ohne organisatorische Umwege.
Die Beratung richtet sich an Mandanten, die eine qualifizierte und anspruchsvolle Betreuung in einem höchst individuellen Rahmen wertschätzen.
Verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bitte das nachfolgende Formular und beschreiben Sie Ihr Anliegen.
